Wir helfen Unternehmen
 
 
  Riemke IT
 
 
  S o l u t i o n s
 
 
  (+49) 421 83 01 65 40
  Stadtländerstraße 9 
  D-28355 Bremen
 
  
  
 
  
 
  
AGB
 
  
 
  Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr, und zwar auch in 
  laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen.Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unseres Kunden, sowie 
  Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.
 
 
  
1. Angebot / Vertragsschluss / Unterlagen
 
 
  1.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
  1.2 Verträge mit uns kommen erst zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge/Bestellungen schriftlich angenommen, uns zugegangene Annahmeerklärungen 
  schriftlich bestätigt oder die vom Kunden bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht haben. 
  Dieses gilt für Ergänzungen oder Änderungen entsprechend.
  1.3 Die dem Kunden gemachten Angaben und zugänglich gemachten Unterlagen enthalten nur branchenübliche Annäherungswerte.  
  Die Angabe von Messwerten (z.B. Reichweiten, Messgenauigkeiten etc.) verstehen sich ohne Einwirkung etwaiger Interferenzen oder sonstiger  Störungen aus der Umwelt.
  1.4 An allen o.g. Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen die o.g. Unterlagen in keiner 
  Weise zu vertragsfremden Zwecken benutzt werden. Auf Verlangen sind sie uns unverzüglich zurückzugeben.
 
 
  
2. Software- und/oder Beratungsleistungen
 
 
  2.1 Bei Verträgen, die uns zur Erbringung von Softwareleistungen und/oder Beratungsleistungen verpflichten, ergeben sich die von uns zu erbringenden Leistungen aus 
  einer schriftlichen Leistungsbeschreibung (z.B. Pflichtenheft). Bei Serien- und Standard-Software gilt unsere Lieferspezifikation als Leistungsbeschreibung.
  2.2 Die Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei uns; dem Kunden steht daran ausschließlich für eigene Zwecke ein Nutzungsrecht zu.
  2.3 Der Kunde kann die Aushändigung von Programmunterlagen von Anwendersoftware nur verlangen, falls die Software speziell für ihn entwickelt  wurde und der 
  Kunde sämtliche Projektierungs-, Programmier- Datenerfassungskosten gezahlt hat.
  2.4 Uns zugänglich gemachte Daten und Unterlagen verwahren wir mit eigenüblicher Sorgfalt. Der Kunde hat zum Zwecke ihrer Rekonstruierbarkeit bei sich Kopien 
  zu verwahren.
 
 
  
3. Preise
 
 
  Unsere Preise verstehen sich netto in EURO ab Büro Bremen, ausschließlich Kosten für Verpackung, sonstiger Nebenkosten (z.B. Installation und Inbetriebsetzung) 
  sowie Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
 
 
  
4. Zahlungen
 
 
  4.1 Sämtliche Zahlungen sind sofort fällig und ohne jeglichen Abzug zu leisten,  es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
  4.2 Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde entweder mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug oder verletzt der Kunde seine 
  Pflichten aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt (vgl. Ziff. 9), wird der gesamte noch vom Kunden zu leistende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  4.3 Wechsel werden nicht entgegengenommen. Sämtliche Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden und sind uns sofort zu vergüten. 
  Eine Gutschrift von Scheckbeträgen erfolgt erst, wenn uns ihr Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht.
 
 
  
5. Abtretung / Zurückbehaltung
 
 
 
  5.1 Unser Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen uns ohne unsere schriftliche Einwilligung auf Dritte zu übertragen.
  5.2 Wegen etwaiger Ansprüche darf der Kunde die ihm obliegenden Leistungen weder verweigern noch sie zurückhalten oder aufrechnen, es sei denn, die Ansprüche 
  des Kunden sind von uns entweder nicht bestritten und fällig oder rechtskräftig festgestellt.
 
 
  
6. Fristen / Termine
 
 
  6.1 Mit uns vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung, jedoch nicht vor Eingang fälliger Zahlungen.
  6.2 Die Fristen gemäß vorstehender Ziff. 6.1 verlängern sich bei Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen angemessen.
  6.3 Fristen und Termine sind nur verbindlich, falls sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie 
  insbesondere Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, gleichviel, ob sie bei uns oder bei unseren Zulieferern eingetreten sind, befreien uns 
  entweder für die Dauer ihrer Auswirkungen oder soweit sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, insgesamt von der Liefer-/Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte 
  Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen als nicht verwirkt.
 
 
  7.1 Der Kunde hat unsere Lieferung/Leistung unverzüglich nach Aufforderung durch uns an- oder abzunehmen.
  7.2 Nimmt der Kunde die Lieferung/Leistung nicht an/ab, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist die Erfüllung des Vertrages 
  zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder - ohne Nachweis 
  eines Schadens - einen Betrag in Höhe von 10 v.H. des vereinbarten Preises.
 
 
  
8. Erfüllungsort / Gefahrübergang
 
 
  8.1 Wir sind zu Teilerfüllung und/oder Teilleistungen berechtigt.
  8.2 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser Büro in Bremen.
  8.3 Die Gefahr für unsere Lieferungen und Leistungen geht mit der An- oder Abnahme, bei Lieferungen spätestens jedoch mit Verlassen unseres Büros in Bremen 
  auf unseren Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen/-leistungen, und zwar selbst dann, wenn wir noch weitere Leistungen 
  (z.B. Transport, Installation, Montage und/oder Inbetriebsetzung) übernommen haben.
  8.4 Verzögert sich die An-/Abnahme oder das Verlassen von Lieferungen aus unserem Büro Bremen aus Gründen, die unser Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr 
  spätestens nach fruchtlosem Ablauf der von uns gemäß vorstehender Ziff. 7.2 gesetzten Frist auf den Kunden über.
  8.5 Nehmen wir Gegenstände für den Kunden in Gewahrsam, so erfolgt die Verwahrung auf dessen Kosten und Gefahr. Sofern nichts anderes vereinbart ist, 
  ist der Kunde verpflichtet, an uns für die Lagerung die dafür übliche Vergütung eines gewerblichen Lagerhalters zu zahlen.
 
 
  
9. Eigentumsvorbehalt
 
 
  
10. Gewährleistung
 
 
  10.1 Für Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an von uns gelieferten Gegenständen oder erbrachten Leistungen, die uns unverzüglich nach ihrer 
  Entdeckung vom Kunden schriftlich angezeigt werden und nachweisbar auf von uns zu vertretende Material- oder Konstruktionsfehler oder sonstige fehlerhafte 
  Leistungen zurückzuführen sind, leisten wir in der Weise Gewähr, daß wir diese nach unserer Wahl in unserem Büro in Bremen nachbessern oder mangelfreie 
  Gegenstände/Ersatzteile ab unserem Büro in Bremen nachliefern. Eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages 
  (Wandlung) kann der Kunde nur verlangen, wenn die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung im Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung des 
  Kunden unter angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder wenn die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist. Andere Ansprüche des Kunden 
  wegen Mängel oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften - insbesondere auch wegen Folgeschäden - sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobes Verschulden 
  zur Last fällt. Im übrigen gilt Ziff. 11 entsprechend.
  10.2 Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind wir nur nach Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils der fälligen Zahlungen 
  verpflichtet. Ersatzteile werden unser Eigentum; wir stellen diese Teile unserem Kunden zur Begutachtung in unserem Büro in Bremen zur Verfügung, falls unser 
  Kunde uns hierzu auffordert.
  10.3 Die zur Ermöglichung von Nachbesserungen außerhalb unseres Büros in Bremen erforderlichen Aufwendungen (z.B. Aus-/Einbau anderer Teile) gehen zu 
  Lasten des Kunden. Etwaige Transport-/Reisekosten im Zusammenhang mit Nachbesserungen/Nachlieferungen tragen wir bis zu einer Gesamtstrecke von 200 Km. 
  Alle anderen Kosten für Transport, Beförderung, Übernachtung, Verpflegung, Reise- und von uns nicht zu vertretende Wartezeiten und die damit verbundenen 
  Nebenkosten, Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
  10.4 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen verändert, unsachgemäß behandelt, be- oder verarbeitet 
  oder von einem von uns für die Betreuung nicht autorisierten Betrieb installiert, instandgesetzt, gewartet oder gepflegt werden. Zur sachgemäßen Behandlung 
  der gelieferten Gegenstände gehört ggf. insbesondere die Einhaltung unserer Einbau-, Bedienungs- und Wartungsvorschriften.
  10.5 Etwaige Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelfolgeschäden verjähren - sofern nicht schriftlich etwas 
  Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist - 6 Monate nach Gefahrübergang.
  10.6 Gebrauchte Gegenstände liefern wir unter Ausschluss jeder Gewährleistung.
 
 
  
11. Haftung
 
 
  11.1 Wir haften bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; außerhalb solcher Pflichten ist unsere Haftung dem Grunde nach auf Vorsatz und 
  grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  11.2 Falls eine beratende Tätigkeit nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  11.3 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung/Leistung oder wegen Nichtlieferung/ -leistung sind der Höhe nach in jedem Falle auf den 
  der jeweiligen Lieferung/Leistung zugrundeliegenden Angebots- oder Rechnungsbetrag begrenzt.
  11.4 Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschafen bleiben unberührt.
 
 
  
12. Geheimhaltung
 
 
  12.1 Beide Parteien haben alle Unterlagen und Informationen, die sie bei und in Erfüllung eines Vertrages erhalten, solange vertraulich zu behandeln, wie sie nicht 
  allgemein bekannt geworden sind.
  12.2 Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung eines Vertrages bestehen und sind bei zulässiger Weitergabe von Unterlagen und Informationen an Dritte auch 
  diesen aufzuerlegen.
 
 
  
13. Datenschutz
 
 
  Wir sind berechtigt, unseren Kunden betreffende Daten EDV-mäßig zu speichern und diese nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für unsere betrieblichen 
  Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
 
 
  
14. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
 
 
  14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten - auch aus 
  Urkunden und Schecks - ist Bremen. Wir bleiben jedoch - nach unserer Wahl - berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor dem Gericht geltend zu machen, 
  in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Wohnort, der Sitz oder Vermögen des Kunden befindet.
  14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
 
 
  
15. Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel
 
 
  Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und Leistungen, dessen Bestandteil diese Bestimmungen sind, unwirksam, so wird 
  dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
 
 
  
Ergänzende Vertragsbedingungen für  die Trainingsleistungen der 
  Riemke IT Solutions zu den AGB der Riemke IT Solutions
 
 
  Diese Ergänzenden Vertragsbedingungen sind gemeinsam mit den AGB der Riemke IT Solutions Grundlage sämtlicher Rechtsgeschäfte bezüglich der Trainings-
  leistungen der Riemke IT Solutions. Sie gelten auch, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich 
  zugestimmt.
 
 
  
Anmeldung/Bestätigung
 
 
  Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sollen so frühzeitig wie möglich vorgenommen werden. Spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erhalten Sie unsere schriftliche 
  Auftragsbestätigung. Mit der Auftragsbestätigung wird die Teilnahme verbindlich.
 
 
  
Preise und Zahlungsbedingungen
 
 
  Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind nach Erhalt umgehend ohne Abzug in Euro zahlbar.
   
  Stornierungen:
   (a) offene Kurse aus dem Trainingskatalog:
  Für offene Kurse gelten nach Auftragsbestätigung durch die Riemke IT Solutions folgende Stornierungsfristen und -kosten:
  •  Stornierung bis zu 22 Kalendertage vor dem ersten Trainingstag - kostenlos 
  •  Stornierung 21 bis zu 15 Kalendertage vor dem ersten Trainingstag - 50 % der Gesamtsumme 
  •  Stornierung 14 bis 8 Kalendertage vor dem ersten Trainingstag - 75 % der Gesamtsumme 
  •  Stornierung weniger als 8 Kalendertage vor dem ersten Trainingstag - 100 % der Gesamtsumme
   Statt zu stornieren kann auch eine Ersatzperson genannt werden.  
   (b) geschlossene Kurse aus dem Trainingskatalog und kunden- und/oder projektspezifische Riemke IT Solutions -Trainings: 
  Diese Kurse werden entsprechend einem vorher jeweils spezifizierten Angebot vom Kunden beauftragt. Bei einer Stornierung nach Auftragsbestätigung 
  durch die Riemke IT Solutions hat der Kunde 100 % der Gesamtsumme zu zahlen. Im Falle einer Kursstornierung seitens der Riemke IT Solutions ist die 
  Haftung der Riemke IT Solutions auf die Rückerstattung der Kursgebühren begrenzt. Die Riemke IT Solutions haftet nicht für Reise-, Hotel- oder sonstige 
  Kosten, die aufgrund stornierter Kurse entstanden sind.
 
 
  
Rechte an Kurs-/Seminarunterlagen/Software
 
 
  Die   Riemke IT Solutions behält sich alle Rechte an den Veranstaltungsunterlagen und an der Trainingssoftware vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung 
  der Riemke IT Solutions ist jede Reproduktion / Vervielfältigung / Speicherung von Veranstaltungsunterlagen sowie Trainingssoftware, auch auszugsweise in 
  jedweder Form, insbesondere auch für Zwecke eigener Unterrichtsgestaltung, unzulässig.
 
 
  
Referenteneinsatz/Gewährleistung
 
 
  Die Riemke IT behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, Ersatzreferenten einzusetzen und die Inhalte geringfügig zu modifizieren. 
  Der Auftragnehmer haftet nicht für einen konkreten Trainingserfolg.
 
 
  
Schweigepflicht, Rückgabe von Unterlagen, Aufbewahrung, Datenschutz
 
 
  Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle erhaltenen Informationen über den Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen 
  Organisationsabläufen besonders für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. 
  Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes 
  halten die Vertragsparteien ein. Die Vertragspartner weisen eingeschaltete Dritte auf ihre Pflichten hin.
 
 
  
Allgemeines
 
 
  Zu einer Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Kunde der schriftlichen Einwilligung der Riemke IT Solutions. 
  Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung ihrer abweichenden Bedingungen. 
  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine 
  Regelung ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg so nah wie möglich kommt.
 
 
  
Terminänderungen
 
 
  Terminänderungen sowie die Absage eines bereits bestätigten Kurses behalten wir uns bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn vor. Weder der Kunde noch 
  wir haften für die Verschiebung oder Verzögerung einer Trainingsleistung, soweit sie ganz oder zum Teil auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Krieg, 
  Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, 
  Betriebsstörungen, Betriebs- einschränkungen, Erkrankung des Dozenten u.ä. Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, 
  gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistungserbringung. Die Vertragspartner sind 
  verpflichtet, sich hierüber zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
 
 
  9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und/oder eingebauten Gegenständen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher 
  Ansprüche - gleich welcher Art - vor, die uns gegen unseren Kunden aus diesem Vertrag sowie aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden im Zeitpunkt 
  des Vertragsschlusses und künftig zustehen.
  9.2 Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen 
  von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Verpfändung 
  oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden. Das Eigentum an der Vorbehaltsware darf der Kunde auf seine Abnehmer erst nach 
  vollständiger Bezahlung unserer Forderungen übertragen.
  9.3 Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor. Bei einer Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden 
  Waren durch den Kunden erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Verhältnis zu den Rechnungs- 
  werten der uns nicht gehörenden Waren. Auch die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
  9.4 Der Kunde tritt hiermit alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche 
  gegen seinen Versicherer als Sicherheit im voraus an uns ab. Für den Fall des Exports der Gegenstände tritt der Kunde hiermit ferner an uns alle Ansprüche 
  ab, die ihm im Zusammenhang mit dem Export gegen inländische und ausländische Banken zustehen oder künftig zustehen werden, und zwar insbesondere 
  auch die Ansprüche aus Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditivbestätigungen sowie aus Bürgschaften und Garantien. Wird die Vorbehaltsware 
  vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft, sind die Forderungen in Höhe des 
  Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
  9.5 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung aus den Weiterverkäufen der Vorbehaltsware trotz ihrer Abtretung an uns berechtigt und verpflichtet, 
  solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Eingezogene Beträge hat der Kunde in Höhe der uns zustehenden Forderung unverzüglich an uns abzuführen.
  9.6 Auf Verlangen des Kunden werden wir das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns abgetretenen Forderungen auf den Kunden 
  insoweit zurück übertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.